Das Verwaltungsgericht München hat der Stadt München in Sachen "Matratzenmaut" eine Abfuhr erteilt. Die Stadt hatte in ihrer Satzung einen Bettensteuer von 2,50 € pro Nacht und erwachsenen Besucher vorgesehen und war damit schon bei der Regierung von Oberbayern auf Ablehnung gestoßen.
Das Verwaltungsgericht stellte dazu fest, dass die unterschiedliche Höhe der Übernachtungspreise in der Bemessung des Steuersatzes berücksichtigt werden müssen.
Die Stadt will an seinen Plänen festhalten und auf Vorschlag des Stadtkämmerers mit Zustimmung des Finanzausschusses des Stadtrats gegen dieses Urteil beim Oberverwaltungsgericht München Berufung einlegen.
Ob die Bettensteuer, welche die gerade erst erfolgte Senkung der Mehrwertsteuer für Hoteliers wieder relativiert, vor der höheren Instanz durchsetzbar ist, dürfte aber fraglich sein.