Bettensteuer in München unzulässig

Das Verwaltungsgericht München hat der Stadt München in Sachen "Matratzenmaut" eine Abfuhr erteilt. Die Stadt hatte in ihrer Satzung einen Bettensteuer von 2,50 € pro Nacht und erwachsenen Besucher vorgesehen und war damit schon bei der Regierung von Oberbayern auf Ablehnung gestoßen.

Das Verwaltungsgericht stellte dazu fest, dass die unterschiedliche Höhe der Übernachtungspreise in der Bemessung des Steuersatzes berücksichtigt werden müssen.

Die Stadt will an seinen Plänen festhalten und auf Vorschlag des Stadtkämmerers mit Zustimmung des Finanzausschusses des Stadtrats gegen dieses Urteil beim Oberverwaltungsgericht München Berufung einlegen.

Ob die Bettensteuer, welche die gerade erst erfolgte Senkung der Mehrwertsteuer für Hoteliers wieder relativiert, vor der höheren Instanz durchsetzbar ist, dürfte aber fraglich sein.

Rauchverbot – tabakfreie Wasserpfeifen in München erlaubt

Der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat mit Beschluss vom 30.12.2010 in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschieden dass ein Shisha-Café in München vorerst weiter betrieben werden darf. Das Café bietet ausschließlich tabakfreie Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten an.

Der Verwaltungsgerichtshof  gab der Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München statt, da er der Auffassung ist, dass sich der Raucherschutz nur auf den Schutz vor Tabakrauch beziehe. Dies gehe zwar nicht direkt aus dem Gesetz, wohl aber aus der Gesetzesbegründung hervor.

Quelle: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM-20101201.pdf

Na dann: Frohes Paffen mit der Wasserpfeife!

Gerichte in München (II)

3. Arbeitsgericht München: Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München umfasst die Amtsgerichtsbezirke bzw. Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen. Die Außenstellen Ingolstadt und Weilheim, die ebenfalls zu diesem Arbeitsgericht gehören, sollen an dieser Stelle außer Acht bleiben.

Das Gericht ist erreichbar unter:

Tel.: 089/30619-0
Fax: 089/30619-298

  

4. Landesarbeitsgericht München:

Die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts München erstreckt sich auf die Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden der bayerischen Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg und Rosenheim.

Die Kontaktdaten:

Tel.: 089/30619-0
Fax: 089/30619-211
poststelle@lag-m.bayern.de

 

5. Bayerisches Verwaltungsgericht München: Das Verwaltungsgericht München ist örtlich für den Regierungsbezirk Oberbayern zuständig. Die sachliche Zuständigkeit erstreckt sich auf verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit der Sozial- oder Finanzgerichte gegeben ist.

Kontaktdaten:

Telefon: 089/5143-0
Telefax: 089/5143-777  

E-Mail: poststelle@vg-m.bayern.de

 

6. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Der Verwaltungsgerichtshof ist die Mittelinstanz des Freistaats Bayern. womit auch die örtliche Zuständigkeit abgegrenzt ist. Die sachliche Zuständigkeit erstreckt sich auf Rechtsmittel gegen Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte.

Kontaktdaten: 

Telefon: 089/2130-0
Telefax: 089/2130-320  
E-Mail: poststelle@vgh.bayern.de  
 

 

Gerichte in München (I)

Die Stadt München beherbergt eine Vielzahl von Gerichten.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in München wie folgt aufgebaut:

1. Amtsgericht München: Das Amtsgericht ist in München auf fünf Gebäude verteilt; es ist mit folgenden Kommunikationsmitteln erreichbar:

Telefon: +49 (89) 5597-06

Telefax: +49 (89) 5597-2850

E-Mail: poststelle@ag-m.bayern.de

 

2. Landgericht München: Auch das Landgericht ist auf mehrere Gebäude im Stadtbereich verteilt. Während in den Gebäuden Justizpalast und Lenbachplatz Zivilverfahren abgewickelt werden, ist der Standort Strafjustizzentrum mit Strafsachen befasst..

Es ist mit folgenden Kommunikationsmitteln erreichbar:

Telefon: +49 (89) 5597 – 03

Telefax: +49 (89) 5597 – 2991 oder 2087 (Justizpalast) bzw. 3003 (Lenbachplatz) bzw. 4354 (Strafjustizzentrum) bzw. 4110 (Landgerichtsärzte)

E-Mail: poststelle@lg-m1.bayern.de

 

3. Oberlandesgericht München: Das OLG München ist eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten. Der Sitz in München befindet sich überwiegend in der Prielmeyerstraße.

Die räumliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben und den größten Teil Niederbayerns.

Die Kommunikationsdaten lauten:

Telefon: +49 89 5597 02

Telefax: Gericht +49 89 5597 3570 und 2747 –  Telefax: Verwaltung +49 89 5597 3575 

E-Mail: poststelle@olg-m.bayern.de

 

Willkommen auf dem Blog von Rechtsanwalt München!

Dieses Blog soll rechtliche Entscheidungen und Ereignisse kommentieren, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit dem Großraum München stehen. Münchner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind herzlich eingeladen, sich mit Blog- Beiträgen zu beteiligen.

Selbstverständlich ist darin ein Link auf die Kanzlei-Homepage erlaubt.

Für Hinweise, Anregungen und Kritik sind wir dankbar.

Die Redaktion